Immobilisierung

Um Gatterwild (kein bejagbares Wild) im Gehege betäuben oder auch entnehmen zu können, bedarf es spezieller Kenntnisse nach dem Tierschutzgesetzt, nach dem Waffenrecht und nach der Tierschutzschlachtverordnung. 

Mit einem Luftdruckgewehr und dem notwendigen Spritzenmaterial werden die Tiere auf kurzer Distanz betäubt und auf den Transport vorbereitet. Die praktische Umsetzung, die spezielle Dosierung und die Auswahl des passenden Betäubungsmittel war Bestandteil der Ausbildung. 

 

Ein entsprechendes Zertifikat ist vorhanden.

 

Spiesser

Folgende Themen wurden während der Ausbildung behandelt:

 

  1. Handhabung und Pflege von Gehegewild
  2. Ruhigstellung Gehegewild
  3. Betäubung mittels Kugelschuss Gehegewild
  4. Bewertung der Betäubung beim Gehegewild
  5. Einhängen und Hochziehen von Gehegewild
  6. Entblutung von Gehegewild
Sachkundeprüfung

Eine einwöchige Ausbildung im landwirtschaftlichen Ausbildungszentrum in Echem ist die Voraussetzung Tiere zu betäuben. Professor Dr. Dr. Pohlmeyer von der Tiermedizinischen Hochschule Hannover war der Lehrgangsleiter.

 

Die Dosierung und die Auswahl des passenden Betäubungsmittel war Bestandteil der Ausbildung. Ein entsprechendes Zertifikat ist vorhanden.

Sachkunde